| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Wir, die Ecamp GmbH, Barmbeker Straße 10, 22303 Hamburg, HR-B 94867 (im Folgenden: Ecamp), bieten Ihnen als Vertragspartner und Reisendem (im Folgenden: Reisender) die Unterkunft in Zelten, Caravans oder Chalets auf Campingplätzen in verschiedenen Ländern Europas. Der Leistungsinhalt ergibt sich aus den für den Buchungszeitraum jeweils gültigen Katalogen und Preislisten. Die Leistungsbeschreibung trägt den Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes Rechnung. An- und Abreise sind eigene Angelegenheiten des Reisenden, sofern Ecamp nicht die An- und Abreise mit der Unterkunft als Pauschalreise anbietet.
Ecamp nimmt nur Buchungen für mindestens 7 aufeinander folgende Übernachtungen an. Ausnahmen von dieser Regel können für Buchungen in der Vor- und Nachsaison angefragt werden. Außerdem nimmt E-camp Buchungen von Gruppen (über 4 Erw.) und Sportvereinen grundsätzlich nur auf Anfrage an. Eine Unterkunft darf nicht mit mehr Personen belegt werden, als hierfür gebucht sind.
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Die Buchungsanmeldung ist das Angebot des Reisenden an Ecamp zum Vertragsabschluss. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch vorgenommen werden. Wenn Ecamp dann dem Reisenden eine Reservierungsbestätigung oder Rechnung zuschickt (schriftlich oder elektronisch), kommt der Vertrag mit Zugang beim Reisenden zustande. Der Reisende ist Vertragspartner für eigene Buchungen und dritte Personen betreffend, sofern er nicht als Stellvertreter Dritter auftritt, was bei Familienfremden anzunehmen ist. Mit diesen kommt ein eigener Vertrag zustande; wenn der Buchungsanmelder aber die Zahlungspflicht für alle Reisenden übernimmt, haftet er solidarisch für die gesamte Zahlungsverpflichtung.
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Mit der Reservierungsbestätigung/Rechnung erhält der Reisende Angaben über
a) Buchungsnummer
b) Datum des Eingangs der Buchung bei Ecamp
c) Reiseziel/Campingplatz
d) An- und Abreisetag sowie Aufenthaltsdauer je Campingplatz
e) Preis für gebuchte Unterkunft
f) vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden
g) vom Reisenden angemeldete Personenzahl je Caravan
h) einen Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB
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Sämtliche im Katalog von Ecamp genannten Preise gelten für die ausgewiesene Gültigkeitsdauer des Katalogprogramms. Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhält der Reisende den Sicherungsschein und die Aufforderung, innerhalb von 2 Wochen eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises zu leisten, höchstens aber 250,– €. Wird die Anzahlung nach Abschluss des Reisevertrags nicht fristgemäß bezahlt, ist Ecamp berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist für die Zahlung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden als Schadensersatz mit den Stornierungskosten, wie sie in Ziffer 5 der Bedingun-gen beschrieben sind, zu belasten. Die Restzahlung ist in jedem Fall 40 Tage vor Ankunft am gebuchten Campingplatz und vor Übernahme der Unterkunft zahlbar und fällig. Bucht der Reisende die Reise später als 40 Tage vor Reisebeginn, so ist der gesamte Reisepreis sofort nach der Buchung fällig. Der Buchende kann die Unterkunft nur gegen Nachweis der vollen Bezahlung beziehen. Aus organisatorischen Gründen im Interesse des Reisenden müssen Restzahlungen spätestens am 40. Tag vor Reiseantritt bei Ecamp eingegangen sein. Bitte bedenken Sie, dass Überweisungen bis zu 10 Tage dauern können. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach Eingang der Restzahlung ca. 4 Wochen vor Reiseantritt zugesandt.
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Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wofür aber Stornokosten als Schadensersatz vereinbart werden. Der Rücktritt ist schriftlich oder elektronisch zu erklären. Entscheidend ist das Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Ecamp. Bei Rücktritt gilt folgende pauschale Entschädigung als vereinbart:
a) vom Datum der Reisebestätigung bis zum 43. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises. Dies gilt nicht für Reisen, die 21 Tage und weniger vor Reisebeginn gebucht wurden. Für diese gelten die Rücktrittsbedingungen der Ziffern c) bis d), abhängig davon, an welchem Tag der Rücktritt gegenüber Ecamp erklärt wird.
b) ab dem 42. Tag vor der Ankunft 50% des Reisepreises
c) ab dem 28. Tag vor der Ankunft 75% des Reisepreises
d) ab dem 3. Tag vor der Ankunft 90% des Reisepreises
Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Ecamp im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Schäden entstanden sind als die von Ecamp in der Pauschale ausgewiese-nen Beträge. Umbuchungen einer gebuchten Reise sind nicht möglich. Dem Reisenden steht es allerdings frei, vom Reisevertrag nach den vorstehenden Regelungen jederzeit zurückzutreten. Sollte sich für den Reisenden die Notwendigkeit einer Änderung oder Umbuchung ergeben, ist Ecamp bei Verfügbarkeit freier Kapazitäten gern bereit, über individuell abweichende Vereinbarungen zu sprechen. Für Einzelheiten sollte sich der Reisende direkt an Ecamp wenden.
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Campingplatznutzer sind gehalten, die ausgehängten und allen zugängliche Hausordnung des Campingplatzes zu beachten.
Ecamp kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung die Ferienreise nachhaltig stört oder sich so sehr vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages, insbesondere auch im Interesse der anderen Mitbenutzer der Campinganlage, gerechtfertigt ist. Dieses Kündigungsrecht besteht nach einer entsprechenden Abmahnung auch dann, wenn die Störung von einer mitreisenden Person ausgeht, für die der Reisende den Vertrag im eigenen Namen geschlossen hat.
Bei einer fristlosen Kündigung behält Ecamp den Anspruch auf den Reisepreis, wird zu Gunsten des Reisenden aber ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die Ecamp aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
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Ecamp behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären. Außerdem kann Ecamp nach Vertragsabschluß Änderungen einzelner Reiseleistungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vornehmen, die notwendig werden und die von Ecamp nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Solche Änderungen führen nicht zu Gewährleistungerechten des Reisenden, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den wesentlichen Leistungsinhalt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Ecamp hat insbesondere das Recht, eine gleichwertige Ersatzleistung auf einem Campingplatz zu stellen. Ecamp wird den Reisenden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
Sollte Ecamp wesentliche Reiseleistungen der Gestalt ändern, die der Reisende nicht zu akzeptieren bereit ist und sich hieraus ein Reisemangel ergeben sollte, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und die Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. hierzu auch Ziffer 8 und 9 dieser AGB).
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Für eventuelle Gewährleistungsansprüche des Reisenden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dabei hat der Reisende folgendes zu beachten:
Der Reisende hat auftretenden Mängel unverzüglich dem in den Reiseunterlagen genannten Verantwortlichen vor Ort oder der Ecamp Zentrale in Hamburg unter der Telefonnummer: +49 1805 18 28 18 anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Ecamp innerhalb einer vom Reisenden bestimmten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§651e BGB) den Vertrag kündigen. Die Festlegung einer Frist ist nicht notwendig, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Ecamp verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Eventuelle Gewährleistungsansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Ecamp GmbH, Barmbeker Straße 10, 22303 Hamburg anzuzeigen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
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Ecamp haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf das dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Ecamp-Mitarbeitern verursacht wurde oder soweit Ecamp für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen Ecamp gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Ecamp bei Sachschäden bis 4.000,00 €. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
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10.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätz-lichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in 1 Jahr.
10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1. und 10.2. beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den ver-traglichen Vereinbarungen enden sollte.
10.4. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
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Für Deutsche ist für die im Katalog angebotenen Länder ein für die gesamte Reisezeit gültiger Personal-ausweis oder Reisepass erforderlich. Für jugoslawische Nachfolgestaaten (z.B. Serbien, Montenegro) muss dieser bis zur Wiederausreise gültig sein. Kinder brauchen einen gültigen Kinderausweis oder einen Kindereintrag im Reisepass der Eltern.
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Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Reiserücktrittskostenversicherung mit der Buchung abzuschließen. Alternativ bieten wir einen Familienschutzbrief an, der neben einer Reiserücktrittskostenversicherung auch Versicherungsschutz für Autopannen, Verlust oder Inventarbeschädigungen einschließt (siehe dazu die Beschreibung im Katalog). Die Reiserücktrittskostenversicherung oder den Familienschutzbrief können Sie zusätzlich um einen Auslandskrankenschutz ergänzen. Der Auslandskrankenschutz kann jedoch nicht als einzelne Leistung abgeschlossen werden, sondern nur in Verbindung mit einer der o.g. Versicherungen.
Wir schließen die gewünschte Versicherung gern für Sie bei der Alten Leipziger Versicherungs-AG, 61440 Oberursel, ab. Die Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung (ABRV) können sie unter www.ecamp.de einsehen und erhalten sie zusammen mit der Buchungsbestätigung/Rechnung. In den Reisepreisen ist die Reiserücktrittskostenversicherung bzw. der Familienschutzbrief nicht enthalten. Die Prämie beträgt 4 % des Reisepreises für die Reiserücktrittskostenversicherung bzw. 6 % des Reisepreises für den Familienschutzbrief sowie 2 % des Reisepreises zusätzlich für den Auslandskrankenschutz und wird zusammen mit der Anzahlung fällig. Wie gesetzlich vorgeschrieben, kommt der Versicherungsvertrag und damit der Versicherungsschutz erst mit Eingang der Zahlung der Erstprämie bei Ecamp zustande. Diese Prämie werden wir für Sie nach Erhalt an das Versicherungsunternehmen entrichten. Im Versicherungsfall sind Sie verpflichtet, unverzüglich die Versicherung zu benachrichtigen. Die Ersatzansprüche sind von Ih-nen direkt bei der Versicherung geltend zu machen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Prämie für die Reiserücktrittskostenversicherung bzw. den Familienschutzbrief bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen unberührt bleibt und auch bei Rücktritt und/oder Kündigung nicht erstattet werden kann.
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Ecamp bietet dem Reisenden außerdem an, Fähren, Mietwagen oder Unterkünfte in Hotels und dergleichen zu vermitteln. Ecamp wird in der Reisebeschreibung, der Reisebestätigung und den Reiseunterlagen deut-lich darauf hinweisen, falls Ecamp solche Leistungen nicht als Reiseveranstalter, sondern als Vermittler anbietet. Für über Ecamp gebuchte Fähren und Mietwagen gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners, für Hotels die Mietbedingungen des jeweiligen Hotels. Die Bestätigung für die von Ecamp vermittelten Fremdleistungen erhält der Reisende grundsätzlich mit der Reisebestätigung. Ecamp behält sich allerdings vor, Reservierungen für Fremdleistungen getrennt zu bestätigen. Die von Ecamp vermittelten Leistungen werden separat auf der Rechnung ausgewiesen. Es gelten die unter Ziffer I.4. genannten Zahlungsbedingungen (gilt nicht für Hotels). Für die nicht vertragsgerechte Erbringung der vermittelten Leistungen haftet nur der jeweilige Leistungserbringer.
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Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Ansprüche Reisender dürfen nicht abgetreten werden, auch nicht an Ehegatten, die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche wird ausgeschlossen.
Überprüfen Sie bitte die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Reisebestätigung und –unterlagen. Unterlassung berührt Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche nicht, kann dem Reisenden aber als Mit- oder Alleinverschulden angerechnet werden.
Erwerben Reisende Flugkarten ohne Pauschalreise, sind sie verpflichtet, sich selbst innerhalb von 48 Stunden vor Rückflug diese bestätigen zu lassen.
Wir sind selbstverständlich Mitglied im Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV). Kundengeldabsicherung durch Touristik-Versicherungs-Service GmbH (tourVERS), Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel. +49-40-24 42 88 0. Sollten Sie noch Fragen haben, zögern Sie nicht uns anzurufen: +49-40 822 18 30.
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